Aktuelles zur Änderung der Norm EN 131 für Leitern

Weiterführende Informationen

Erläuterungen zur Normumstellung ab 01.01.2018

Neuerungen im Teil 1 der EN 131

Standverbreiterung für Anlegeleitern

  • Alle Leitern, welche als Anlegeleiter genutzt werden können und in ausgefahrenem Zustand länger als 3 Meter sind, müssen nach neuer Norm mit einer Standverbreiterung  (z. B. in Form einer Traverse) ausgestattet sein.
  • Die Länge der Standverbreiterung ist abhängig von der Leiterlänge, beträgt jedoch maximal 120 cm.

Blockierung von entnehmbaren Leiterteilen

  • Bei Schiebeleitern oder Mehrzweckleitern, bei denen das obere Leiterteil entnommen und separat genutzt werden konnte, muss dieses (sofern es länger als 3 Meter ist) entweder gegen Entnahme gesichert oder ebenfalls mit einer Standverbreiterung versehen werden, welche jedoch die sichere Benutzung nicht beeinträchtigen darf.
  • Dies betrifft in erster Linie Schiebeleitern mit mehr als 2×10 Sprossen sowie dreiteilige Mehrzweckleitern mit mehr als 3×10 Sprossen.

 

 

Neuerungen im Teil 2 der EN 131

Zwei verschiedene Leiterklassen

Neu ist ebenfalls die künftige Einteilung von Leitern in zwei Klassen:

  • Leitern für den beruflichen Gebrauch (Profi)
  • Leitern für den nicht beruflichen Gebrauch (Privat)

Je nach Klasse müssen Leitern nach unterschiedlichen Prüfanforderungen getestet werden:

  • Dauerhaltbarkeitsprüfung bei Stehleitern:
    • 50.000 Zyklen bei Leitern für den beruflichen Gebrauch
    • 10.000 Zyklen bei Leitern für den nicht beruflichen Gebrauch
  • Festigkeitsprüfung:
    • 2.700 N Prüflast bei Leitern für den beruflichen Gebrauch
    • 2.250 N Prüflast bei Leitern für den nicht beruflichen Gebrauch

 

 

Neuerungen im Teil 3 der EN 131

Benutzerinformationen

  • Neue und überarbeitete Piktogramme (Sicherheitssymbole) zur einheitlicheren und besseren Kennzeichnung der Leitern auf den Leiteraufklebern.
  • Gebrauchs- und Bedienungsanleitung, die genau auf den jeweiligen Leitertyp ausgelegt und in allen Sprachen der Länder verfasst ist, in die die Leiter verkauft wird. (Enthält Angaben zum Lieferumfang, zur Anwendung, Wartung, zur korrekten Lagerung, usw.)

 

 

Neuerungen im Teil 4 der EN 131

Ein- und Mehrgelenkleitern

  • Standverbreiterung für Gelenkleitern
  • Vielzweckleitern - Plattform inklusive
  • Erweiterte Prüfvorschriften

 

 

Neuerungen im Teil 6 der EN 131

Teleskopleitern

  • Diesbezügliche Informationen sind derzeit noch ausstehen ...

 

 

Folgen der neuen Normvorgaben

Übergangsfristen

Bis zum 31.12.2017 sind die alten Fassungen der EN 131 Teil 1 und Teil 2 noch parallel zu den neuen Fassungen gültig.
Bis zum 31.05.2020 sind die alten Fassungen der EN 131 Teil 4 noch parallel zu den neuen Fassungen gültig.

  • Hersteller dürfen danach nur noch Leitern in Verkehr bringen, die der neuen Norm entsprechen.

Welche Bedeutung aber haben die Normänderungen für Handel und Verwender?

Handel

  • Für den Handel haben die Änderungen der Norm grund­sätzlich keine Bedeutung. Beim Handel auf Lager befindliche Leitern, die der bisherigen Norm entsprechen, dürfen auch nach dem 31.12.2017 weiterverkauft werden. Nach einem Interpretationspapier des Bundesministeriums für Arbeit vom 03.12.2013 bleiben nach alter Norm produzierte Produkte auch nach einer Normänderung rechtskonform.

Verwender

  • Weder private noch gewerbliche Verwender trifft eine Verpflichtung, ihre Leitern gegen neue auszutauschen oder  nachzubessern. Auch wenn die Normänderung der EN 131 der weiteren Verbesserung der Sicherheit von Leitern dient: Nach alter Norm produzierte Leitern gelten damit nicht automatisch als unsicher.
  • Gewerbliche Verwender sind allerdings nach der Betriebs­sicherheitsverordnung unverändert dazu verpflichtet, ihre Arbeitsmittel in regelmässigen Abständen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung auf Eignung für ihre Zwecke zu beurteilen sowie ihren sicherheitstechnischen Zustand zu bewerten.
  • Wir empfehlen daher gewerblichen Verwendern ihren Leiter­bestand zu überprüfen und gegebenenfalls ihre Anlege­, Schiebe­ und Seilzugleitern mit einer Traverse nachzurüsten.