Erläuterungen zur Normumstellung ab 01.02.2021
- Fahrgerüste, Rollgerüste, fahrbare Klappgerüste und fahrbare Arbeitsbühnen fallen unter die DIN EN 1004
- Teil 1 regelt Werkstoffe, Masse, Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen
Neuerungen und Änderungen im Teil 1 der EN 1004
- Technisch und redaktionell überarbeitete Norm
- Veröffentlichung: Februar 2021
- Übergangsfrist: November 2021
- Die Definition einer fahrbaren Arbeitsbühne wurde geändert und konkretisiert sowie die Norm redaktionell und technisch überarbeitet.
- Die Norm gilt für fahrbare Arbeitsbühnen als temporäre Arbeitsmittel:
- innerhalb von Gebäuden (Standhöhe bis 12.00 m)
- ausserhalb von Gebäuden (Standhöhe bis 8.00 m)
- neu aufgenommen wurde die Standhöhe 0 m bis 2.50 m
- Die Norm gilt nicht für Gerüste nach EN 12810-1 (Fassadengerüste) und EN 12811-1 (Arbeitsgerüste).
- Auf-, Ab oder Umbau der fahrbaren Arbeitsbühne muss ohne die Verwendung persönliche Absturzausrüstung möglich sein. Somit sind technische (z. B. Montagesicherungsgeländer) oder organisatorische Lösungen (z. B. 3-T Methode) erforderlich.
- Der max. vertikale Abstand zwischen den Plattformen darf 2.25 m sowie zwischen Boden und der ersten Plattform 3.40 m nicht überschreiten.
- Klarstellung, dass fahrbare Arbeitsbühnen keine Verankerungspunkte für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz sind. Ausnahme: Sie sind spezifisch vom Hersteller zu diesem Zweck und in Übereinstimmung mit den zutreffenden Normen entwickelt.
Einfluss auf das Gerüstsortiment von INDUPRO
- Unser Sortiment beinhaltet Rollgerüste, welche bereits den aktuellen Normen entsprechen.
- Wir haben schon in der Vergangenheit die wichtigsten Änderungen umgesetzt (sichere Montage, Plattformen im Abstand von maximal 2 Metern, Windhaken bei Plattformen, etc.)
und vertrauen auf Hersteller, bei welchen die Umsetzung von Sicherheitsmassnahmen höchste Priorität hat.
- Aktuell (April 2021) noch offen ist, wie die neuen Normen für Produkte im Bereich Klapp- und Zimmerfahrgerüst umgesetzt werden. Wir warten hier noch auf die Kommunikation der Hersteller.
- Wir beraten Sie gerne kompetent und umfassend im Bereich Rollgerüste und anderen Zugangslösungen in der Höhe.
- Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Umsetzung der neuen Normen, wenn Sie über Gerüstsysteme von anderen Lieferanten verfügen.